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Das Urheberrecht. Für Künstler geschaffen, von vielen ignoriert. Das Urheberrecht soll Künstler und deren Werke schützen. Was ist schon eine Idee in meinem Kopf? Ein Kunstwerk auf einer Leinwand? Heute sind viele Kunstwerke digital. Sei es ein Text, ein Foto oder eine Grafik. Selbst eine Website und alles, was dazugehört fällt unter das Urheberrecht und ist geschützt.
Sobald jemand etwas erschafft, das einzigartig ist, greift das Urheberrecht. Der Text, den ich hier schreibe, mein Blog, der von mir gestaltet wurde, ein Bild, das ich male. All diese Dinge, sind, sobald ich sie erschaffe urheberrechtlich geschützt.
Doch was ist, wenn man einen Künstler engagiert und eine Auftragsarbeit durchführen lässt? Wer hat dann das Urheberrecht?
Der Urheber hat immer das Urheberrecht.
Das Urheberrecht kann man nicht verlieren. Es ist immer vorhanden. Damit auch Auftraggeber Kunstwerke legal nutzen können, verkaufen Künstler eine Nutzungslizenz. Die Lizenz beschreibt den Umfang und die Art der Nutzung, dass kann ein eine allgemeine Freigabe für alles sein oder eine Beschränkung auf wenige Medien und Exemplare.
Wenn du also einen Text von jemandem kaufst, dann sollte vorher klar sein, welche Nutzung der Urheber einräumt. Die Nutzung ist in der Regel in einer Nutzungslizenz beschrieben. Passt die Nutzungslizenz nicht zum vorgesehenen Einsatz, dann darf man den Text auch dementsprechend nicht nutzen.
Ein Vergleich: Fotorecht
Ein guter Vergleich ist vielleicht das Fotorecht. Jeder, der eine Kamera in die Hand nimmt und ein Foto erstellt, ist Urheber des erschaffenen Bildes. Der Urheber darf frei über die eigene Kreation entscheiden. Es spielt keine Rolle, was andere Menschen möchten, der Urheber hat die Macht über die eigene Kreation. Er kann das Foto zerstören, verkaufen, für alle freigeben oder sogar vermieten.
Kauft man ein Foto von einem Fotografen, dann bekommt man hier auch eine Nutzungslizenz vorgelegt.
Die meisten Fotos gehen heute wohl bei Stockwebsites wie Adobe Stock oder Shutterstock über den Tisch. Dort gibt es verschiedene Lizenzen für verschiedene Einsatzwecke. Selbstverständlich unterscheiden sich diese Lizenzen auch im Preis.
Kaufe ich ein Foto auf einer Stockwebsite zum günstigsten Tarif, ist meist nur eine beschränkte Nutzung möglich. Also z. B. einmalige Nutzung in einem Endmedium. Im Klartext heißt das: einmalige Nutzung auf der Website. Möchte ich das Foto auf der Website und auf meinen Visitenkarten nutzen, muss ich eine Lizenz kaufen, die mir das erlaubt, oder das Foto 2x erwerben.
Zurück zum Wort
Bei Texten ist es ähnlich. Der Urheber, also der Autor, kann frei entscheiden, unter welchen Bedingungen ein Text genutzt bzw. veröffentlicht werden darf. Daher ist es wichtig, bevor man eine Textentwicklung in Auftrag gibt, zu prüfen, ob die angebotene Lizenz zum Einsatzzweck passt. Denn sonst bezahlt man für einen Text, den man später nicht so nutzen kann, wie man es geplant hat.
Es gibt natürlich auch viele Künstler, die das Urheberrecht ausnutzen und fiese Lizenzen basteln. Möchte man später die Lizenz erweitern, sind hohe Gebühren zu zahlen oder es ist generell nicht möglich die Lizenz zu erweitern. Daher ist es sehr wichtig die Nutzung vorher zu vereinbaren und dann erst einen gestalterischen Auftrag, wie z. B. das Schreiben von Texten, zu erteilen.